![]() |
|
Wenn es sich um Rechtsfragen dreht, wird es meistens kompliziert, zum einen sind Zusammenhänge nicht gleich zu erkennen, zum anderen werden Rechtsstreitigkeiten oft von Schadensersatzforderungen begleitet. Ich weise an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, das die von mir dargelegten Ansichten meine Interpretation des z.Zt.gültigen Rechts darstellen. Vereinzelt wurden diese Ansichten auch schon per Gerichtsbeschluss bestätigt. Sie sollten sich aber im Falle einer juristischen Auseinandersetzung den Rat Ihres Anwaltes einholen bevor Sie irgendwelche Schritte einleiten. |
|
Eine grosse und entscheidende Gemeinsamkeit haben alle 3 Bereiche. Bei der Ausübung dieser Tätigkeiten wird immer eine schwere vorsätzliche Körperverletzung begangen. Diese ist geregelt im Paragraphen 228 StGB. |
|
Weiterhin gibt es gesetzl Regelungen in der Material- und Hygieneverordnung. |
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| [Home] [Impressum] [Anfahrt] [Willkommen] [Zertifikate] [Studio] [Tattoo] [Tattoo Enfernung] [Piercing] [Preise] [Für Eltern] [Lexikon] [Rechtsfragen] [Hygiene] [Links] [Kontakt] [Member] |